Dank uns heißt die Bonuscard seit 2010 "Bonuscard + Kultur". Durch die Anbindung an den Sozialausweis der Stadt Stuttgart erreichen wir jährlich über 60.000 Stuttgart/innen, die von dem kostenlosen Kulturangebot profitieren können.

Seit 2001 gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart mit dem Sozialausweis in Form freiwilliger Leistungen ein differenziertes System von Vergünstigungen für Personen, die Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung/ Sozialhilfe) erhalten und an Bedürftige mit geringem Einkommen, die aber keine Transferleistungen beziehen. Dem Berechtigtenkreis soll dadurch ermöglicht werden, trotz finanzieller Einschränkungen am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben der Stadt teilzunehmen.
Folgende Personen erhalten die Bonuscard + Kultur 2011 ohne besonderen Antrag:
Personen mit geringem Einkommen, die nicht unter eine der oben genannten Gruppen fallen, erhalten die Bonuscard bei Antragstellung durch die Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts, sofern deren Gesamteinkünfte die jeweilig zutreffende Einkommensgrenze nicht übersteigen.
Die Bonuscard wird erst ab einem Alter von 6 Jahren ausgegeben. Für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen für Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, gilt die Bonuscard eines Elternteils.
Neben den Kulturpartnern der Initiative KULTUR FÜR ALLE Stuttgart gewähren viele Stuttgarter Institutionen und Einrichtungen bei Vorlagen der Bonuscard + Kultur eine Gebührenbefreiung oder Ermäßigung – darunter z.B. die Städtischen Frei- und Hallenbäder oder die Läden der Schwäbischen Tafel Stuttgart.
Hier erfahren Sie mehr rund um die Bonuscard + Kultur - z.B. ihre detaillierten Leistungen, wo die Einkommensgrenzen liegen und wie sie berechnet werden.
Hier können Sie die Bonuscard + Kultur direkt beantragen.