Dank uns heißt die Bonuscard seit 2010 "Bonuscard + Kultur". Durch die Anbindung an den Sozialausweis der Stadt Stuttgart erreichen wir jährlich über 65.000 Stuttgart/innen, die von dem kostenlosen Kulturangebot profitieren können.

Über den Sozialausweis

Die Bonuscard + Kultur

Was die Bonuscard ist, was sie kann und wer sie bekommt

Was ist die Bonuscard + Kultur?

Seit 2001 gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart mit dem Sozialausweis in Form freiwilliger Leistungen ein differenziertes System von Vergünstigungen für Personen, die Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung/ Sozialhilfe) erhalten und an Bedürftige mit geringem Einkommen, die aber keine Transferleistungen beziehen. Dem Berechtigtenkreis soll dadurch ermöglicht werden, trotz finanzieller Einschränkungen am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben der Stadt teilzunehmen.

 

Wer bekommt die Bonuscard + Kultur?

Folgende Personen erhalten die Bonuscard + Kultur 2013 ohne besonderen Antrag:

  1. Personen, die im November 2012 Arbeitslosengeld II bezogen haben. Die Bonuscard wird anhand einer von der Bundesagentur für Arbeit erstellten Leistungsbezieherdatei per Post versandt.
  2. Bezieher von Arbeitslosengeld II, wenn über den Antrag erst nach dem 06. Dezember 2012 entschieden wurde: Ausgabe der Bonuscard durch die Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts nach Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheides des JobCenters.
  3. Bezieher von Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis 30.11.2012. Die Bonuscard wird anhand einer Leistungsbezieherdatei des Sozialamtes per Post versandt.
  4. Bezieher von Sozialhilfe- und Grundsicherungsleistungen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn über den Antrag nach dem 30.11.2012 entschieden wurde.

Personen mit geringem Einkommen, die nicht unter eine der oben genannten Gruppen fallen, erhalten die Bonuscard bei Antragstellung durch die Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts, sofern deren Gesamteinkünfte von allen Familienangehörigen die jeweilig zutreffende Einkommensgrenze nicht übersteigen.


Die Bonuscard + Kultur wird erst ab einem Alter von 6 Jahren ausgegeben. Für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen für Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, gilt die Bonuscard eines Elternteils.

 

Neu ab 2013

Ab 2013 erhalten alle Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag eine Bonuscard + Kultur 2013, unabhängig von der Höhe ihres sonstigen Einkommens. Für den Erhalt der Bonuscard + Kultur 2013 ist ausschließlich ein ausgefüllter Bonuscardantrag für das Jahr 2013 und die Vorlage eines aktuellen Bewilligungsbescheides für Wohngeld oder Kinderzuschlag erforderlich.

 

Was sind die Leistungen der Bonuscard + Kultur?

Neben den Kulturpartnern der Initiative KULTUR FÜR ALLE Stuttgart gewähren viele Stuttgarter Institutionen und Einrichtungen bei Vorlagen der Bonuscard + Kultur eine Gebührenbefreiung oder Ermäßigung – darunter z.B. die Städtischen Frei- und Hallenbäder oder die Läden der Schwäbischen Tafel Stuttgart.

 

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Sozialamt: Antrag und allgemeine Informationen Bonuscard + Kultur 2013