Dank uns heißt die Bonuscard seit 2010 "Bonuscard + Kultur". Durch die Anbindung an den Sozialausweis der Stadt Stuttgart erreichen wir jährlich über 60.000 Stuttgart/innen, die von dem kostenlosen Kulturangebot profitieren können.

Über den Sozialausweis

Die Bonuscard + Kultur

Was die Bonuscard ist, was sie kann und wer sie bekommt

Was ist die Bonuscard + Kultur?

Seit 2001 gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart mit dem Sozialausweis in Form freiwilliger Leistungen ein differenziertes System von Vergünstigungen für Personen, die Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung/ Sozialhilfe) erhalten und an Bedürftige mit geringem Einkommen, die aber keine Transferleistungen beziehen. Dem Berechtigtenkreis soll dadurch ermöglicht werden, trotz finanzieller Einschränkungen am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben der Stadt teilzunehmen.

 

Wer bekommt die Bonuscard + Kultur?

Folgende Personen erhalten die Bonuscard + Kultur 2011 ohne besonderen Antrag:

  • Personen, die im November 2010 Arbeitslosengeld II bezogen haben. Die Bonuscard + Kultur wird von der Bundesagentur für Arbeit per Post versandt.
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II, wenn über den Antrag erst nach dem 12. November 2010 entschieden wurde: Ausgabe der Bonuscard + Kultur durch die Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts nach Vorlage des Bewilligungsbescheides des JobCenters.
  • Bezieher von Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Oktober 2010. Die Bonuscard + Kultur wird vom Sozialamt versandt.
  • Bezieher von Sozialhilfe- und Grundsicherungsleistungen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn über den Antrag nach dem 31. Oktober 2010 entschieden wurde: Ausgabe der Bonuscard durch den jeweils zuständigen Bürgerservice Soziale Leistungen.

 

Personen mit geringem Einkommen, die nicht unter eine der oben genannten Gruppen fallen, erhalten die Bonuscard bei Antragstellung durch die Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts, sofern deren Gesamteinkünfte die jeweilig zutreffende Einkommensgrenze nicht übersteigen.

Die Bonuscard wird erst ab einem Alter von 6 Jahren ausgegeben. Für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen für Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, gilt die Bonuscard eines Elternteils.

 

Was sind die Leistungen der Bonuscard + Kultur?

Neben den Kulturpartnern der Initiative KULTUR FÜR ALLE Stuttgart gewähren viele Stuttgarter Institutionen und Einrichtungen bei Vorlagen der Bonuscard + Kultur eine Gebührenbefreiung oder Ermäßigung – darunter z.B. die Städtischen Frei- und Hallenbäder oder die Läden der Schwäbischen Tafel Stuttgart.

 

Mehr Informationen

Hier erfahren Sie mehr rund um die Bonuscard + Kultur - z.B. ihre detaillierten Leistungen, wo die Einkommensgrenzen liegen und wie sie berechnet werden.

Hier können Sie die Bonuscard + Kultur direkt beantragen.